Spezialist für Holzverpackungen

IPPC

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Die International Plant Protection Convention (IPPC) ist ein internationales Abkommen der FAO (United Nations Food and Agriculture Organizations), welches im Jahre 2002 beschlossen wurde um den Schutz von Pflanzen und deren Gesundheit vor schädlichen Organismen sicherzustellen

IPPC und der Standard ISPM 15

Ziel der IPPC ist es, die Ausbreitung und Einschleppung von Schädlingen, Krankheiten und invasiven Arten zu verhindern, die Pflanzenbestände weltweit gefährden können. Gleichzeitig setzt sich die IPPC dafür ein, den internationalen Handel mit Pflanzenprodukten zu erleichtern, indem sie harmonisierte phytosanitäre Standards entwickelt.

Einer der bekanntesten und weltweit angewandten Standards der IPPC ist der ISPM 15 (International Standard for Phytosanitary Measures Nr. 15). Dieser Standard wurde speziell für die Regelung der Behandlung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel entwickelt.

 

Ziel des ISPM 15

ISPM 15 wurde eingeführt, um das Risiko zu minimieren, dass Schädlinge, die in unbehandeltem Holz leben, durch Holzverpackungen wie Paletten, Kisten, Verschläge, Stauholz etc. in neue Gebiete eingeschleppt werden. Diese Schädlinge, darunter Insekten wie der Asiatische Laubholzbockkäfer oder verschiedene Arten von Holzbohrkäfern, können in nicht heimischen Regionen erheblichen wirtschaftlichen und ökologischen Schaden anrichten. Der IPPC-Standard ISPM 15 wurde von mehr als 100 Ländern unterzeichnet. Eine vollständige Liste der teilnehmenden Länder kann über das JKI (Julius Kühn-Institut), dem Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit, eingesehen werden.


Welche Holzverpackung betrifft ISPM 15

Verpackungsmaterial wie:

  • Kisten
  • Paletten
  • Verschläge
  • Palettenaufsatzrahmen
  • Bretter
  • Balken
  • sowie Stauholz

Dabei ist es unwichtig, ob es tatsächlich beim Transport von Gegenständen aller Art eingesetzt oder nicht, ausgenommen ist Rohholz von 6 mm Stärke oder weniger.

Verarbeitetes Holz

das unter Verwendung von Leim, Hitze und Druck oder einer Kombination davon hergestellt wurde, wie:

  • Sperrholz
  • OSB
  • Multiplex
  • MDF-Platten und ähnliches

wurde bereits bei der Herstellung großer Hitze ausgesetzt und mechanisch bearbeitet, sodass eine weitere Hitzebehandlung gemäß ISPM 15 nicht mehr notwendig ist.


Anforderungen des ISPM 15

Der ISPM 15 legt fest, dass Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel nur dann verwendet werden darf, wenn es:

  1. Behandelt wurde, um Schädlinge zu eliminieren. Zulässige Behandlungsverfahren sind:
    • Hitzebehandlung (HT): Das Holz wird für mindestens 30 Minuten auf eine Mindesttemperatur von 56 °C im Kern erhitzt.
    • Begasung (MB): Das Holz wird mit dem zugelassenen Begasungsmittel Methylbromid behandelt. Aufgrund seiner schädlichen
      Auswirkungen auf die Ozonschicht wird die Nutzung von Methylbromid in vielen Ländern zunehmend eingeschränkt oder verboten (Seit 2010 in der EU nicht mehr zulässig).
  2. Mit dem IPPC-Kennzeichen versehen ist, das die Behandlung bestätigt. Dieses Kennzeichen enthält:
    • Das IPPC-Logo.
    • Ein Länderkürzel- zweistellige ISO-Länderkürzel des Herkunftslandes (z. B. „DE“ für Deutschland).
    • Die Art der Behandlung, z. B. „HT“ für Hitzebehandlung.
  3. Registrierungsnummer des zertifizierten Unternehmens
  4. Sauberkeit des Holzes
    • In einigen Ländern muss zudem das Holz frei von Rinde (größtenteils) „barkfree“ und ohne sichtbaren Anzeichen von Schädlingsbefall und anderen Verunreinigungen sein.


Bedeutung des ISPM 15 für den internationalen Handel

Der ISPM 15 ist für alle Länder verbindlich, die das IPPC-Abkommen unterzeichnet haben. Länder, die ISPM 15-konformes Holzverpackungsmaterial einsetzen, vermeiden phytosanitäre Probleme wie Handelsrestriktionen oder die Zurückweisung von Lieferungen an Grenzen. Dadurch gewährleistet der Standard nicht nur den Schutz der Pflanzenressourcen, sondern erleichtert auch einen reibungslosen Handel zwischen den Nationen.


Überwachung und Einhaltung

  • Nationale Pflanzenschutzorganisationen (z. B. das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Deutschland) sind für die Überwachung und Umsetzung des ISPM-15-Standards zuständig.
  • Jährliche Eignungsprüfungen durch den Landesbetrieb Wald und Holz
  • Kontrollen finden vor dem Export statt, um sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden.
  • Bei Nichteinhaltung können die betroffenen Waren an der Grenze abgewiesen, zurückgeschickt oder vernichtet werden.


Fazit

Der ISPM 15 ist ein Paradebeispiel für die Arbeit der IPPC, da er zeigt, wie internationale Zusammenarbeit und harmonisierte Standards einen wichtigen Beitrag zum Schutz der globalen Pflanzenressourcen leisten können. Durch die Umsetzung des ISPM 15 können Länder nicht nur ihre eigenen landwirtschaftlichen Ressourcen schützen, sondern auch eine nachhaltige Grundlage für den internationalen Handel schaffen.

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